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§ 6 POPFAhöhPVD - Ablauf und Inhalt der Prüfung

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung der Polizei-Führungsakademie für den höheren Polizeivollzugsdienst
Redaktionelle Abkürzung
POPFAhöhPVD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411020003001

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; sie beginnt mit dem schriftlichen Teil.

(2) Die Prüfungsinhalte sind an den Lernzielen des Studienplans auszurichten.