Landgericht Hannover
Urt. v. 02.05.2023, Az.: 32 O 10/23

Unterlassung von Produktwerbeaussagen; Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Bibliographie

Gericht
LG Hannover
Datum
02.05.2023
Aktenzeichen
32 O 10/23
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2023, 37050
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGHANNO:2023:0502.32O10.23.00

In dem Rechtsstreit
XXX
XXX
XXX
- Kläger -
XXX
XXX
XXX
XXX
gegen
XXX
XXX
XXX
- Beklagte -
XXX
XXX
XXX
XXX
hat das Landgericht Hannover - 7. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht XXX, den Handelsrichter XXX und den Handelsrichter XXX auf die mündliche Verhandlung vom 04.04.2023 für Recht erkannt:

Tenor:

  1. I.

    Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr:

    1. 1.

      für das Produkt "XXX XXX-XXX" zu werben;

      1. 1.1.

        "Wir haben heute etwas zur Unterstützung der Frauengesundheit, und zwar auf natürliche Art und Weise. Das Ganze nennt sich Body Support im Mönchpfeffer-Komplex. Sie werden nirgendwo diese Wirkstoffkombination finden ... Das hier ist eine natürliche Art und Weise, gerade mit den Folgen der Menopause zurechtzukommen, ob vor der Menopause, während oder auch gerade nach der Menopause. Wir haben hier eine natürliche Art und Weise, diese Symptome zu mildern, und zwar ohne Nebenwirkungen",

      2. 1.2.

        "Frauenmantel ist ´nen Allrounder. Das können Sie, das macht, hat ganz verschiedene Wirkungen, es kann helfen zum Beispiel desinfizieren",

      3. 1.3.

        "Es wirkt bei Nierenproblemen",

      4. 1.4.

        "Es wirkt bei Durchfall, bei Magen-Darm-Problemen",

      5. 1.5.

        "Es wirkt auf alle weiblichen Organe günstig, auf die Brust. Es wirkt günstig auf die Gebärmutter, auf Scheidenbereich"

      6. 1.6.

        "Und es bewirkt, dass Progesteron, also dass die Gelbkörperhormone ansteigen und dadurch indirekt eben auch ´ne Balance zu den Östrogenen finden"

      7. 1.7.

        "Weil, Du sagst ja auch, am besten wirklich schon vor der Menopause damit anfangen, um diese Symptome, die auftreten können, gar nicht erst groß werden zu lassen",

      8. 1.8.

        "Und Frauenmantel hilft, das Progesteron zu erhöhen. Das heißt, Sie erhöhen beide Hormone auf ´ne ganz sanfte, ganzzeitliche, natürliche, studiengeprüfte und seit Hunderten von Jahren bewehrte Art und Weise",

      9. 1.9.

        XXXXXXXX (Bild)

        "Hier haben wir mal die Studie. Bei Frauenmantel haben wir eine studienbelegte Wirksamkeit",

      10. 1.10.

        "Und ich habe super Erfahrungen bei allen gynäkologischen Erkrankungen, auch, ob´s Myome sind, ob´s Ausfluss ist, ob´s immer wieder Blasenbeschwerden ist, Sie können Frauenmantel überall einsetzen",

      11. 1.11.

        "Es ist entkrampfend, beruhigend, entzündungshemmend, auch bei Endometriose, bei allem wirkt es positiv, weil, wenn wir zu wenig Progesteron haben...dann kommt´s eben zu diesen ganzen Erkrankungen",

      12. 1.12.

        "es sind ja Kräuter, es sind pflanzliche Stoffe, die wirklich von der Pubertät bis weit über die Menopause raus jeder Frau helfen, jeder Frau nützen. Es gibt keine Kontraindikation. Man kann´s nicht überdosieren. Es gibt keine Nebenwirkungen",

      13. 1.13.

        "Und es ist wirklich eigentlich bei allen gynäkologischen Erkrankungen auch einsetzbar und natürlich ganz besonders in den Wechseljahren",

      14. 1.14.

        "Es hilft. Man hat ´ne bessere Stimmung. Die Blutungen, wenn man noch Blutungen hat, werden wieder regelmäßiger",

      15. 1.15.

        "Man fühlt sich besser. Man hat mehr Energie. Man hat mehr Kraft",

      16. 1.16.

        "Man hat weniger Scheideninfektion",

      17. 1.17.

        "Es wirkt sich auf die Myome, was ja auch viele Frauen kurz vor den Wechseljahren haben, sehr, sehr günstig aus",

      18. 1.18.

        "Es wirkt sich auf Harnwegsinfekte, auf Entzündungen, auf Ausfluss, auf alles",

      19. 1.19.

        "Die Naturheilkunde hat eben Stoffe, die ganzzeitlich nützen. Und zwar ohne Nebenwirkungen! Sie können das lange, lange, lange, lange einnehmen, ohne Nebenwirkungen",

      20. 1.20.

        "Man kann es nicht überdosieren, weil´s ganzheitlich wirkt",

      21. 1.21.

        "auch bei Kinderwunsch, genial. Es ist super. Beim prämenstruellen Syndrom ist es super, beim Myom, beim Ausfluss, bei Endometriose, auch bei Lustlosigkeit. Es hilft bei so vielen Symptomen",

      22. 1.22.

        "Und dann, selbst nach diesem Lebensabschnitt leiden noch ganz, ganz viele unter den Langzeitfolgen. Ich rede von Osteoporose, von Brustkrebs. Wir reden aber auch von Diabetes, von Herzkreislaufproblemen. So! Und jetzt haben wir eine Lösung. Wir haben diese Kombination aus Mönchspfeffer und Frauenmantel. Wir haben eine sanfte und vor allen Dingen natürliche Lösung, um diese Symptome runter, ja, wirklich ruhig zu halten und vielleicht gar nicht erst auftreten zu lassen",

      23. 1.23.

        "Aber hier haben wir ´nen Produkt, was eben bei allen Frauen hilft, egal, wie die Symptome sind",

      24. 1.24.

        "das ist eine natürliche Möglichkeit, diese Symptome, auch gerade diese, ja, die Symptome nach einer Menopause in den Griff zu kriegen",

      25. 1.25.

        "Und da kann, also ist natürlich falsch zu sagen, es kann keine 100 % schütze. Das wäre falsch. Aber es hilft dadurch, dass die Hormone auf ´ne natürliche Art angehoben worden, hilft es, dass das Risiko sinkt, dass man sich wohler fühlt, dass die Risiken drastisch zurückgehen, dass die ganzen Beschwerden, die man in den Wechseljahren hat, dass die einfach deutlich reduziert werden",

      26. 1.26.

        "Wir haben die Sofortwirkung. Wir haben die Langzeitwirkung",

      27. 1.27.

        "Wir haben hier eine Möglichkeit, ohne Nebenwirkungen, ohne Nebenwirkungen eine Langzeitwirkung zu erreichen",

      28. 1.28.

        "Wir brauchen die Östrogene. Und wir brauchen das Progesteron. Und mit diesem Präparat kann ich beides anheben",

      29. 1.29.

        "Ich halte, mit dem Mönchpfeffer hebe ich die Östrogene an",

      30. 1.30.

        "Und mit dem Frauenmantel kann ich das Progesteron, die Gestagene anheben. Und es ist ja nicht so, bei den Pflanzen nicht nur so, dass es so monospezifisch wirkt. Nein! Es wirkt eben auf den ganzen Körper. Deswegen heißt es ja auch Frauenmantel, weil das wirklich ´nen Präparat ist für die Frauen, was von der Blase bis zur Brust, sage ich, auf den ganzen Körper sich positiv auswirkt",

      31. 1.31.

        "Der Frauenmantel ist und der Mönchspfeffer sind die besten Mittel, die ich in der Gynäkologie kenne, die am meisten nützen und die bei den meisten Erkrankungen auch helfen",

      32. 1.32.

        "es gibt viele wissenschaftliche Studien dazu. Wir haben bei dem Mönchspfeffer Erhöhung des, ähm, des Östrogens. Das geht über Senkung des Prolaktin-Spiegels",

      33. 1.33.

        "Frauenmantelkraut, den Frauenmantel, der das Progesteron, die Gestagene anhebt",

      34. 1.34.

        "Das wirkt natürlich auch antioxidativ, antientzündend, antientzündlich",

      35. 1.35.

        "Die Niere wird besser durchspült, durchblutet",

      36. 1.36.

        "es wirkt auf Myome",

      37. 1.37.

        "Es wirkt gegen Ausfluss",

      38. 1.38.

        "Also es wirkt auch gegen Infektionen",

      39. 1.39.

        "Es geht darum, diese Symptome der Menopause zu mildern. Aber es geht auch darum, diese Langzeitfolgen aus der Welt zu schaffen. Und wir reden über Langzeitfolgen nach der Menopause. Wir reden über Osteoporose. Wir reden über Brustkrebs. Wir reden über Herzkreislaufprobleme. Schlaganfall! Herzinfarkt! Wir reden über Alzheimer, über Diabetes!",

      40. 1.40.

        "es kann jede Frau nehmen, die gynäkologische Probleme hat. Das geht los, vom Brustspann hilft es super",

      41. 1.41.

        "Es geht los mit Myom, Endometriose",

      42. 1.42.

        "Es geht los mit Kinderwunsch. Die, ich hab' so viele Frauen, die darunter schwanger wurden, allein schon unter Mönchspfeffer. Habe ich Frauenmantel noch dazu, wird´s viel besser",

      43. 1.43.

        "Chronischer Ausfluss! Chronische Entzündung! Chronische Blasenentzündung!",

      44. 1.44.

        "Und ganz stark natürlich, die können´s einnehmen, das hilft denen, auch in der Pubertät hilft es optimal, wenn die Zyklen, wenn die Periode schmerzhaft ist, wenn die Blutungen unregelmäßig sind, wenn´s mir schlecht geht, mit prämenstruellem Syndrom, die Frauen profitieren alle davon",

      45. 1.45.

        "Also Sie können das wirklich unterstützend bei jedem gynäkologischen Problem nehmen"

    2. 2.

      für das Produkt "XXX XXX" mit den Angaben zu werben:

      1. 2.1.

        "Wir kommen zu Anti-Aging, zur, zur Verringerung von Altersflecken und das alles studienbasiert",

      2. 2.2.

        "Wer raucht, wer Stress hat, wer Medikamente nimmt, wer unter Schlafmangel leidet, wer Sonnenbäder nutzt, braucht OPC",

      3. 2.3.

        "Aber, wie gesagt, das OPC ist 30 bis 60-Mal stärker als die anderen Stoffe. Wir brauchen das, um den Körper zu unterstützen, um´s Altern aufzuhalten",

      4. 2.4.

        "Und es gibt Untersuchungen, es gibt Studien, die sagen, "OPC wird, wirkt lebensverlängernd",

      5. 2.5.

        "Wie Sascha schon sagte, es ist für Entzündungen",

      6. 2.6.

        "Es ist für Arterienverkalkung"

      7. 2.7.

        "Es ist fürs Collagen, dass Collagen aufgebaut wird",

      8. 2.8.

        "Es ist aber auch Makula-Degeneration,

      9. 2.9.

        2.9. "Es ist auch Karies",

      10. 2.10.

        "...Alzheimer",

      11. 2.11.

        "Ich weiß eigentlich keine Erkrankung, wo das OPC nicht helfen kann, wo es nicht dagegenwirken kann",

      12. 2.12.

        "Also alle Leute, die chronische Entzündungen haben",

      13. 2.13.

        "Alle Leute, die Arterienverkalkung haben",

      14. 2.14.

        "aber auch Alzheimer haben",

      15. 2.15.

        "die Allergien haben",

      16. 2.16.

        "die Probleme mit dem Bindegewebe haben",

      17. 2.17.

        "die so Pigmentflecken haben",

      18. 2.18.

        "Durchblutungsstörungen",",

      19. 2.19.

        "trockenes Auge",

      20. 2.20.

        "selbst bei Diabetes wirkt´s",

      21. 2.21.

        "Krampfadern, schwere müde Beine",

      22. 2.22.

        "ich glaube...Wundheilungsstörung, es sind so viele Sachen",

      23. 2.23.

        "Eigentlich bei allen Erkrankungen spielen eben diese freien Radikaléne Rolle",

      24. 2.24.

        "Was macht´s?

      25. 2.24.1.

        Weniger Diabetis!,

      26. 2.24.2.

        Weniger Makula-Degeneration!,

      27. 2.24.3.

        Weniger Varizen, also Besenreiser!,

      28. 2.24.4.

        weniger müde Beine!,

      29. 2.24.5.

        Weniger Allergien!,

      30. 2.24.6.

        Weniger Altersflecken!",

      31. 2.25.

        XXXXXXXXXXXXXXXXX (Bild)

      32. 2.26.

        XXXXXXXXXXXXXXX(Bild)

      33. 2.27.

        "OPC hilft, dass das Collagen aufgebaut wird, dass es weniger abgebaut wird. Man sieht´s deutlich an der Faltentiefe",

      34. 2.28.

        "Man sieht´s aber auch an den Pigmentflecken, die weniger werden",

      35. 2.29.

        "und wirkt wahrscheinlich sogar lebensverlängernd",

      36. 2.30.

        "Ja, es sollte jeder nehmen, der die Alterung aufhalten will",

      37. 2.31.

        "gegen Haut-Alterung wirkt´s.",

      38. 2.32.

        "Es wirkt bei Ödemen",

      39. 2.33.

        "Es wirkt bei Makula-Degeneration",

      40. 2.34.

        "bei Arteriosklerose",

      41. 2.35.

        "bei Alzheimer",

      42. 2.36.

        "bei Diabetes"

      43. 2.37.

        "Das heißt, es gibt wirklich keine Erkrankung, wo es nicht hilft, die es nicht unterstützen kann",

      44. 2.38.

        ""...jeder sollte es präventiv nehmen",

      45. 2.39.

        "Wenn Sie Medikamente nehmen, wird sich das an Ihrem Hautbild, an Ihrem Körper wieder spiegeln. Zack! OPC gleich das wieder aus",

      46. 2.40.

        "Dann, wenn Sie unter Stress leiden, wenn Sie rauchen, wenn Sie viel in die Sonne gehen, wenn Sie unter Schlafmangel leiden, das wirkt sich auch auf die Haut. OPC regeneriert Ihre Haut",

      47. 2.41.

        "Altersflecken kann ich minimieren durch die Einnahme von OPC.

        Das ist sogar nachgewiesen. Innerhalb kürzester Zeit",

      48. 2.42.

        "Wir haben die Möglichkeit, Altersflecken zu reduzieren um bis zu 83 %!",

      49. 2.43.

        "Sie haben einen Effekt in kürzester Zeit. Sie werden´s am Hautbild merken. Sie werden´s an der Faltentiefenreduzierung merken",

      50. 2.44.

        "Sie werden´s merken, wie die Altersflecken in kürzester Zeit weggehen. Die gehen wirklich zu 83, über 80% gehen die weg",

      51. 2.45.

        "Wenn Sie Erkrankungen haben, Entzündungen haben, entzündliche Darmerkrankung, Rheuma, wenn Sie Diabetes haben, Makula-Degeneration, Karies, das Bindegewebe nicht mehr gut ist, da hilft OPC, und zwar innerhalb kürzester Zeit",

      52. 2.46.

        "Also es geht innerhalb, man kann wirklich zuschauen, wie die Falten weniger werden, wie die Altersflecke weniger werden, wie man sich fitter fühlt, wie das Immunsystem unterstützt wird, wie man weniger Probleme hat mit, mit Erkältungen, wie vielleicht Karies besser wird, Zahnfleischbluten wird besser, da leiden ja ganz, ganz viele Leute drunter, Makula-Degeneration, nen ganz, ganz wichtiges Thema, das kann sich verbessern. Ähm, ähm, Varizen können weggehen. Also es hat so ein breites Spektrum. Und innerhalb, man kann wirklich zuschauen, innerhalb kürzester Zeit",

      53. 2.47.

        "Eine Bewertung der antioxidativen Aktivität eines standardisierten Traubenkernextraktes", da gibt es eine Studie. ... Die Auswertung zeigt, dass durch eine Aufnahme von täglich 300mg Traubenkernextrakt die antioxidative Aktivität im Blut um über 10 % erhöht werden konnte.". ... Das heißt, dass eben die ganzen Effekte, was OPC bringt, dass es deutlich besser wird. Weniger Entzündungen bei Rheuma! Weniger Karies! Weniger Falten! Weniger Allergien! Weniger Altersflecken!",

      54. 2.48.

        "Besseres Immunsystem!",

      55. 2.49.

        "Blutzucker, Cholesterin wird gesenkt!",

      56. 2.50.

        "Wir haben einen Gefäßschutz",

      57. 2.51.

        "Wir haben auch weniger Arterienverkalkung",

      58. 2.52.

        "Haarbildung wird verbessert",

      59. 2.53.

        "Man muss den Körper von innen damit versorgen, dass es überall hinkommt. Man sieht,

        XXXXXXXXXXXXXXXX (Bild)

        wie die Fältchen weniger werden, wie die Altersflecke weniger. Man sieht aber, man braucht aber erstmal keine plastischen Chirurgen. Man kann das ausgleichen",

      60. 2.54.

        "Dort hilft´s, unterstützt Diabetes, trockenes Auge, entzündliche Gelenkerkrankungen, Rheuma, ´... Durchblutungsstörung, ... entzündliche Darmerkrankung, aber auch Alzheimer, durch Demenz, schwere, müde Beine, Varikose, also Besenreißer, dann Makula-Degeneration, dann Karies und, und, und, Falten, Haarwuchs",

        jeweils sofern dies geschieht wie in der Anlage K 4 zur Klageschrift wiedergegeben.

  2. II.

    Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  3. III.

    Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 100.000,00 vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Der Kläger ist ein eingetragener Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Er ist seit dem 15. November 2021 in der beim Bundesamt für Justiz geführten Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (Anlage K 1) eingetragen. Zu seinen Mitgliedern gehören unter anderem mehrere Unternehmen aus der Lebensmittelbranche.

Die Beklagte betreibt einen Teleshopping-Sender. Am XXX strahlte sie eine Werbesendung mit dem Titel "XXX XXX" aus, in der sie die Produkte XXX und XXX bewarb. In der Werbesendung wurde die im Unterlassungsantrag des Klägers zitierten Angaben gemacht.

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2022 (Anlage K 5) mahnte der Kläger die Beklagte ab und forderte sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Dem kam die Beklagte nicht nach.

Der Kläger meint, ein Teil der Aussagen, nämlich die Aussagen unter Ziff. 1.1 bis 1.4, 1.6, 1.7, 1.8, 1.21 bis 1.26, 1.28 bis 1.34, 1.46 bis 1.45, 2.2., 2.5, 2.6, 2.8 bis 2.24.6, 2.32 bis 2.40, 2.45 bis 2.47, 2.49 sowie 2.54, verstoße gegen das in Art. / Abs. 3, 4 LMIV normierte Verbot krankheitsbezogener Werbung. Jene sowie alle weiteren angegriffenen Aussagen mit Ausnahme der Aussagen unter Ziff. 1.19, 1.20 und 1.27 verstießen zudem gegen das Verbot aus Art. 10 LGVO, da eine Aufnahme in die Liste der zugelassenen Angaben fehle. Mit den Angaben unter Ziff. 1.19, 1.20 und 1.27 verstoße die Beklagte zum einen gegen das Verbot aus § 3 Nr. 2 lit. b HWG und gegen Art. 36 Abs. 1 LMIV. Im Übrigen sei eine Angabe, wonach eine Überdosierung ausgeschlossen sei, naturwissenschaftlich nicht haltbar.

Der Kläger beantragt,

- wie erkannt -

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie macht im Zusammenhang mit dem Produkt "XXX" geltend, dass die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer eine positive Wirkung von Mönchpfeffer bei diversen Frauenleiden bestätige. Dass die Verabreichung von Mönchspfeffer bei Frauen Wechseljahre-Beschwerden lindern könne, sei durch eine 2017 in einer Klinik in XXX durchgeführten randomisierten Doppelblind-Studie (veröffentlichter Bericht: Anlage B 1) belegt. Da das beworbene Produkt pro Kapsel (Tagesdosis) nur 5 mg enthalte, die pharmakologisch wirksame Dosierung jedoch erst bei einer täglichen Einnahmemenge von 30-40 mg pro Tag einsetze, sei eine Überdosierung ausgeschlossen.

Die Menge des im Produkt außerdem enthalten "Frauenmantel Krautextrakts" sei mit 100 mg pro Kapsel ebenfalls unproblematisch. Die günstige Wirkung von Frauenkraut bei Durchfallerkrankungen sei bestätigt. Frauenkraut sei eine in Südosteuropa und auf der Balkanhalbinsel sehr beliebte und anerkannte Heilpflanze, die vor allem zur Vorbeugung von Menstruationsbeschwerden, Oligo- und Dysmenorrhoe, Wechseljahrbeschwerden, zur Regulation des Vaginalsekrets, polyzystischen Ovarien und sogar bei Unfruchtbarkeit eingesetzt werde, aber auch zur Wundheilung. Der als Anlage B 2 vorgelegte Bericht über eine Studie belege die "Antikrebsaktivität" dieser Pflanze bezogen auf hormonabhängige Krebslinien. Der Bericht "Pflanzliche Hilfe bei Menstruationsbeschwerden" auf der Website gesundleben-apotheken.de (Ausdruck: Anlage B 3) wiederum belege, dass Frauenmantel, der zyklusregulierend wirke, das hormonelle Gleichgewicht ins Lot bringe und Schmerz lindere; auch könne die Pflanze starke Blutungen mindern.

Im Zusammenhang mit dem Produkt XXX" führt die Beklagte aus, dass der im Traubenkernextrakt enthaltene Pflanzenstoff OPC insbesondere für seine antioxidative Wirkung bekannt sei und traditionell zum Schutz vor oxidativem Stress eingesetzt werde, um vorzeitigen Alterserscheinungen entgegenzuwirken. Die Wirkweise von OPC sei in mehreren Studien untersucht worden.

Wegen des weiteren Vortrags der Parteien, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung geworden ist, wird auf ihre vorbereitenden anwaltlichen Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.

Die Beklagte, der nachgelassen worden ist, zu neuem Sachvortrag des Klägers im Schriftsatz vom 30.03.2023 und in der Verhandlung vom 04.04.2023 Stellung zu nehmen, hat innerhalb der nachgelassenen Frist ergänzend vorgetragen.

Entscheidungsgründe

I. Die Klage ist zulässig und - auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Beklagten im Schriftsatz vom 18.04.2023 - begründet.

1. Der Kläger ist aktivlegitimiert. Er ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen. Er hat seine Verbandsklagebefugnis, die nicht nur im Zeitpunkt der beanstandeten Wettbewerbshandlung gegeben gewesen sein muss, sondern auch noch während des gesamten Rechtsstreits, hinreichend dargelegt.

2. Der Kläger hat bezogen auf die streitgegenständlichen Produktwerbeaussagen der Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung jedenfalls gem. §§ 8, 3, 3a UWG i.V.m. Art. 10 Abs. 1 HCVO. Inwieweit der Unterlassungsanspruch zudem wegen Verstoßes gegen das in § 3 Nr. 1 HWG normierte Irreführungsverbot und damit zugleich gegen das Irreführungsverbot des UWG verstößt, bedarf keiner Entscheidung.

a) Die beworbenen Produkte sind Nahrungsergänzungsmittel und damit Lebensmittel.

b) Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sind gemäß Art. 10 Abs. 1 HCVO verboten, sofern sie nicht den allgemeinen Anforderungen in Kapitel II (Art. 3-7 HCVO) genügen.

Gemäß Art. 10 Abs. 3 HCVO sind Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden bei Lebensmitteln allgemein nur zulässig, wenn ihnen eine in einer der Listen nach Art. 13 oder 14 der Verordnung enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist.

Der Anwendung von Art. 10 Abs. 3 HCVO steht nicht entgegen, dass die Listen gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung noch nicht vollständig erstellt sind (BGH, 19.09.2019 - I ZR 91/18 [Gelenknahrung III], juris-Rn. 16). Allerdings ist in Bezug auf pflanzliche Stoffe (sog. Botanicals) zu beachten, dass Angaben, deren Bewertung durch die Behörde oder deren Prüfung durch die EU-Kommission noch nicht abgeschlossen ist, auf der Kommissions-Website veröffentlicht werden und gemäß Art. 27 Absätze 5 und 6 HCVO weiterverwendet werden dürfen. Art. 10 Abs. 3 HCVO ist daher insoweit mit der Maßgabe anzuwenden, dass dieser Bestimmung auch dann genüge getan ist, wenn eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt wird, die nach Mitteilung der Kommission "on hold" gehalten wird und nach Art. 28 Abs. 5 oder 6 HCVO weiterverwendet werden darf. Bei diesem Verständnis der Regelung ist es dem Hersteller auch bei pflanzlichen Produkten möglich, mit allgemeinen gesundheitsbezogenen Vorteilen des Lebensmittels zu werben, wenn er spezielle Angaben beifügt, die er nach den Übergangsvorschriften des Art. 28 Abs. 5 und 6 HCVO verwenden darf. Hingegen besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, Art. 10 Abs. 3 HCVO für pflanzliche Produkte einstweilen gar nicht anzuwenden und es dem Hersteller dadurch zu gestatten, in seiner Werbung allgemeine gesundheitsbezogene Vorteile zu behaupten, ohne diese Behauptung durch wissenschaftlich anerkannte Angaben zu unterlegen. Eine solche vollständige Freigabe nichtspezifischer Angaben würde dem mit der Vorschrift bezweckten Verbraucherschutz zuwiderlaufen (OLG Celle, 26.10.2020 - 13 U 44/20, juris-Rn. 38-43).

c) Die vom Kläger angegriffenen Werbeaussagen sind - zumindest bei Einbeziehung vorausgegangener oder nachfolgender anderer Angaben, mit denen sie bei einer Gesamtbetrachtung aus Sicht eines verständigen Verbrauchers in unmittelbaren Zusammenhang stehen, gesundheitsbezogen und genügen nicht den allgemeinen Anforderungen nach Art. 3-7 HCVO.

(1) Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass ihre speziellen gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbesendung (Beispiel: Frauenmantel bewirke einen Anstieg des Progesterons [Ziffern 1.6, 1.8, 1.28, 1.30 und 1.33]) den in der Gemeinschaftsliste aufgeführten zugelassenen Aussagen entsprechen oder dass zumindest ihre Aufnahme in die Gemeinschaftsliste beantragt wurde und sie einen "on hold"-Status haben.

(2) Auch ist nicht ersichtlich, dass die allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben der Beklagten (Beispiel: Mönchspfeffer und Frauenmantel helfen beim Wunsch einer Schwangerschaft [Ziffer 1.42]) mit zugelassenen speziellen Angaben einhergehen.

(3) Bei der Werbung für das Produkt "XXX" ist auch die Werbeaussage unter Ziffer 1.12 und Ziffer 1.20 irreführend. Die Angabe "Man kann's nicht überdosieren" suggeriert, dass auch die gleichzeitige Einnahme vieler Kapseln gesundheitlich unproblematisch ist. Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass die Richtigkeit einer solchen Aussage wissenschaftlich anerkannt ist.

(4) Die in der Werbeaussage Ziffer 1.12 enthaltene weitere - aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers auf die empfohlene Dosierung bezogene - Angabe "Es gibt keine Nebenwirkungen" (so auch Ziffer 1.19 und 1.27) steht in unmittelbarem Zusammenhang mit vorausgegangenen und nachfolgenden gesundheitsbezogenen werbenden Angaben und soll diese offenkundig unterstützen. Auch wenn die Aussage "keine Nebenwirkungen" für sich betrachtet nicht irreführend ist, ist sie im Rahmen der Gesamtbetrachtung lauterkeitsrechtlich gleichwohl zu beanstanden.

(5) Gleiches gilt bei der Werbung für das Produkt "XXX" für die Aussage, dass es "viele wissenschaftliche Studien dazu" gäbe (Ziffer 1.32). Diese Aussage zu Studien im Zusammenhang mit gesundheitsbezogener Werbung; verstärkt die Werbeaussagen zur Wirkung. Die Zahl der einschlägigen Studien hat die Beklagte weder in der Werbesendung noch im vorliegenden Rechtsstreit vorgetragen. Auch fehlt eine nähere Darlegung, dass die Studien "wissenschaftlich", also ergebnisoffen und unter Beachtung der in der Wissenschaft anerkannten Grundsätze durchgeführt wurden.

(6) Die Werbung für das Produkt "XXX" ist ebenfalls gesundheitsbezogen. Der Begriff "Aging" geht nach allgemeinem Verständnis mit einer allgemeinen Verschlechterung des Gesundheitszustands einher.

Es kann vorliegend offenbleiben, ob die "Altersflecken", "Haut-Alterung", "(Haut-)Falten" und "Haarwuchs" betreffenden Werbeaussagen aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers vom gesundheitlichen Normalzustand abweichende Veränderungen betreffen. Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass jene Werbeaussagen mit einer größeren Zahl an weiteren Werbeaussagen einhergehen, die zweifelfrei krankheitsbezogen (hier z.B: Allergien, Alzheimer, chronische Entzündungen, Diabetis) oder zumindest gesundheitsbezogen (Gefäßschutz, Unterstützung des Immunsystems) sind. Die Werbeaussage "... es gibt wirklich keine Erkrankung, wo es nicht hilft, die es nicht unterstützen kann" (Ziffer 2.37) macht deutlich, dass negative gesundheitliche Folgen des Alterns im Mittelpunkt der Werbung stehen. Werbeaussagen, die sich nicht auf die Beseitigung, Linderung oder Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen beziehen, sondern allein eine Verbesserung des äußeren Erscheinungsbilds versprechen, mögen isoliert betrachtet ohne Gesundheitsbezug und als solche nicht zu beanstanden sein. Sie sind jedoch vom Verbot nicht zugelassener gesundheitsbezogener Werbung für Lebensmittel miterfasst, wenn, wie hier, unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen im Mittelpunkt der Werbung stehen und die nicht gesundheitsbezogenen Angaben in die gesundheitsbezogene Werbung einbezogen werden. Soweit es erforderlich ist, dass der Kläger bei seinem Antrag, eine isoliert betrachtet zulässige Werbeaussage zu verbieten, die Verknüpfung jener Werbeaussage mit unzulässigen Werbeaussagen berücksichtigt, ist das vorliegend durch den einschränkenden Zusatz "jeweils sofern dies geschieht wie in der Anlage K 4 wiedergegeben" geschehen.

II. Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO.

III. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO. Bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung betreffend den Unterlassungsanspruch berücksichtigt die Kammer nicht allein die bei einer Zwangsvollstreckung auf Seiten der Beklagten mutmaßlich anfallenden Kosten, sondern auch einen möglichen Schaden, den die Beklagte als Schuldnerin im Fall der Zwangsvollstreckung der Unterlassungspflicht erleiden könnte, sollte das Urteil nicht rechtskräftig, sondern aufgehoben werden.