Landgericht Hannover
Beschl. v. 04.04.2023, Az.: 14 O 189/20
Berichtigung des Tenors
Bibliographie
- Gericht
- LG Hannover
- Datum
- 04.04.2023
- Aktenzeichen
- 14 O 189/20
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2023, 54507
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGHANNO:2023:0404.14O189.20.00
Rechtsgrundlage
- § 319 ZPO
In dem Rechtsstreit
XXX - Kläger und Widerbeklagter -
Prozessbevollmächtigte:
XXX
gegen
XXX - Beklagte und Widerklägerin -
Prozessbevollmächtigte:
XXX
hat das Landgericht Hannover - 14. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht XXX als Einzelrichter am 04.04.2023 beschlossen:
Tenor:
Das am 21.12.2022 verkündete Schlussurteil wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
- 1.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die bisherige Ziffer 1 des Tenors wird Ziff. 2., Ziff. 2. wird Ziff. 3. usw., Ziff. 6. wird Ziff. 7..
Gründe
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Die Ergänzung war geboten, da sich zwar die Entscheidungsgründe des Schlussurteils zu dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verhalten (S. 8 des Urteils, dort Ziff. 4.), der entsprechende Ausspruch im Tenor indes versehentlich nicht erfolgt ist.