Landgericht Hannover
Beschl. v. 04.04.2023, Az.: 14 O 189/20

Berichtigung des Tenors

Bibliographie

Gericht
LG Hannover
Datum
04.04.2023
Aktenzeichen
14 O 189/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2023, 54507
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGHANNO:2023:0404.14O189.20.00

In dem Rechtsstreit
XXX - Kläger und Widerbeklagter -
Prozessbevollmächtigte:
XXX
gegen
XXX - Beklagte und Widerklägerin -
Prozessbevollmächtigte:
XXX
hat das Landgericht Hannover - 14. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht XXX als Einzelrichter am 04.04.2023 beschlossen:

Tenor:

Das am 21.12.2022 verkündete Schlussurteil wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:

  1. 1.

    Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die bisherige Ziffer 1 des Tenors wird Ziff. 2., Ziff. 2. wird Ziff. 3. usw., Ziff. 6. wird Ziff. 7..

Gründe

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.

Die Ergänzung war geboten, da sich zwar die Entscheidungsgründe des Schlussurteils zu dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verhalten (S. 8 des Urteils, dort Ziff. 4.), der entsprechende Ausspruch im Tenor indes versehentlich nicht erfolgt ist.