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Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
Amtliche Abkürzung
WeSchVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Vom 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. S. 82 - VORIS 22410 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Januar 2022 (Nds. GVBl. S. 63) (2)

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 und Abs. 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2015 (Nds. GVBl. S. 90), wird verordnet:

Inhaltsübersicht(3)§§
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen1a
Leistungsbewertung2
Grundsätze für die Versetzung3
Verfahrensvorschriften4
Ausgleich5
Anforderungen an Ausgleichsfächer6
Versetzung infolge einer Nachprüfung7
Prüfungsausschuss für die Nachprüfung8
Durchführung und Ergebnis der Nachprüfung9
Überspringen eines Schuljahrgangs10
Freiwilliges Zurücktreten11
Übergang12
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Grundschule
Versetzung am Ende des 2. und 3. Schuljahrgangs, Durchlaufen der Eingangsstufe13
Aufrücken am Ende der Eingangsstufe14
Wiederholung des 4. Schuljahrgangs15
Wechsel der Schulform am Ende des 4. Schuljahrgangs16
Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Hauptschule
Ausgleich17
Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Realschule
Ausgleich18
Aufrücken19
Überweisung20
Fünfter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Oberschule
Entsprechende Anwendung von Vorschriften21
Ausgleich, Versetzung22
Sechster Abschnitt
Besondere Vorschriften für das Gymnasium
Aufrücken23
Überweisung24
Siebenter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Kooperative Gesamtschule
Entsprechende Anwendung von Vorschriften25
Ausgleich, Wechsel in einen anderen Schulzweig26
Achter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Förderschule
Entsprechende Anwendung von Vorschriften27
Ausgleich28
Neunter Abschnitt
Schlussvorschriften
Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig und zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs im Schuljahr 2019/2020 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie29
Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig, zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs und zum freiwilligen Zurücktreten im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie30
Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig und zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs im Schuljahr 2021/2022 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie31
Inkraftstreten32

SVBl. Nr. 6/2016 S. 332

SVBl. Nr. 3/2022 S. 126

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.