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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 WE-Meldung-RdErl - Verlaufsbericht (Stand: 1. 1. 2020)

Bibliographie

Titel
Meldung wichtiger Ereignisse und Erstattung von Verlaufsberichten
Redaktionelle Abkürzung
WE-Meldung-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021
  • nicht pressefrei _ pressefrei

  • pressefrei nach Rücksprache/über ...

    (z. B. zuständige Sachbearbeiterin, zuständigen Sachbearbeiter, Pressestelle, StA)

  • VS - Nur für den Dienstgebrauch

1. Lage, Anlass

(Ereignis-Kurzbeschreibung)

2. Zeit

(Ereignisdatum/-zeitraum, -uhrzeit)

3. Ort

(Ereignisort/-örtlichkeit, ggf. Nennung besonderer Örtlichkeiten)

4. Polizeiführerin/Polizeiführer

einschließlich Erreichbarkeit

4.1 Kräfte und Einsatzstunden

Gesamt:
(PVB mit Führungsfunktion, PVB sowie Beschäftigte)
geleistete Personalstunden:
- davon- davon
Eigene (Behörde):
Andere (Niedersachsen):
Andere Länder:
Bundespolizei:
Benachbarte Kräfte:

5. Einsatzverlauf

(Darstellung des wesentlichen Einatzverlaufs)

Bei Relevanz ist auf die folgenden Fragestellungen einzugehen:
  • Anzahl und Verhalten von Teilnehmerinnen/Teilnehmern, Störerinnen/Störern und Unbeteiligten während der Veranstaltung, Störertaktiken

  • Worauf ist ggf. ein gewalttätiger Verlauf zurückzuführen? (Ging die Initiative von einzelnen Störerinnen/Störern oder Gruppen aus?)

  • Welcher Altersschicht gehörten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer bzw. Störerinnen/Störer an?

  • Auftreten von Medienvertreterinnen/Medienvertretern



Zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit Versammlungen
  • Einteilung in Protestkategorien

    (gemäß Anlage 9 der LEO "Leine"-Konzeption)

6. Eingriffsmaßnahmen nach Art und Umfang

Art der MaßnahmeGesetzliche GrundlageAnzahl

7. Anwendung von Zwangsmitteln aller Art

Art des ZwangsmittelsAnlass

8. Eingeleitete Ermittlungsverfahren

DeliktsbezeichnungAnzahl

9. Verletzte

(bei stationären Behandlungen sind diese besonders zu vermerken)

9.1 Beamtinnen und Beamte/Beschäftigte

9.2 Andere

10. Sachschäden

10.1 an polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln

10.2 von Bedeutung an sonstigen Objekten

11. Berichterstatterin/Berichterstatter

(Name, Amtsbezeichnung, Funktion, Erreichbarkeit)".

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des RdErl. vom 11. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1757)