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§ 1 WeSchVO - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
Amtliche Abkürzung
WeSchVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Diese Verordnung gilt für den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen, jedoch nicht für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II des Gymnasiums, der Gesamtschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs.