Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Beschl. v. 09.11.2017, Az.: 3 Ta 166/17

Behinderung der Betriebsratsarbeit; Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Erforderlichkeit von Betriebsratsarbeit; individualrechtliche Anspruchsgrundlage; kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage; richtige Verfahrensart; Beschlussverfahren als richtige Verfahrensart bei kollektivrechtlicher Anspruchsgrundlage

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
09.11.2017
Aktenzeichen
3 Ta 166/17
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2017, 38332
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover - AZ: 10 BV 3/17

Amtlicher Leitsatz

Beruft sich ein Betriebsratsmitglied für einen Leistungsanspruch in zulässiger Weise auf eine kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage, ist das Beschlussverfahren die richtige Verfahrensart, auch wenn eine individualrechtliche Anspruchsgrundlage möglich wäre.