§ 28c AVO-GOBAK - Sonderregelungen zur Durchführung der Abiturprüfung im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
- Amtliche Abkürzung
- AVO-GOBAK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
1Kann wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2020/2021 Präsenzunterricht nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, so kann die oberste Schulbehörde bestimmen, dass § 28b im Schuljahr 2020/2021 entsprechend anzuwenden ist. 2Die Bestimmung kann auf einzelne Schulen beschränkt werden. 3Sie ist öffentlich bekannt zu machen.