§ 26 AbgEntG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Entschädigung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Abgeordnetenentschädigungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- AbgEntG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11110010000000
Die Fraktionen erhalten unter Berücksichtigung ihrer Mitgliederzahl einschließlich der Gäste monatliche Zahlungen, deren Höhe im Haushaltsplan festgesetzt wird.