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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 13 JAGO - Aufnahmeersuchen

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Für Aufnahmeersuchen, durch die Jugendliche in die Jugendarresteinrichtung eingewiesen werden, ist der Vordruck JAGO 1 - zweifach - zu verwenden. Dem Aufnahmeersuchen sind beizufügen:

  1. a)
    eine Urteilsausfertigung mit Rechtskraftvermerk (mindestens jedoch eine Ausfertigung des Tenors mit Rechtskraftvermerk) - zweifach, bei Jugendarrest nach § 11 Abs. 3, § 15 Abs. 3 JGG eine Ausfertigung des Arrestbeschlusses mit Rechtskraftvermerk, eine Ablichtung des zugrunde liegenden Urteils - jeweils zweifach - sowie ein aktueller Vermerk über den Stand der Auflagen-/Weisungserfüllung, ggf. unter Angabe der Anschrift und der Kontoverbindung des Zahlungsempfängers,
  2. b)
    bei Jugendarrest nach § 98 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ausfertigung des Arrestbeschlusses mit Rechtskraftvermerk, eine Ablichtung des zugrunde liegenden Bußgeldbescheides und ggf. des Umwandlungsbeschlusses gemäß § 98 Abs. 1 OWiG - jeweils zweifach - sowie ein aktueller Vermerk über den Stand der Bußgeldzahlung/Auflagenerfüllung,
  3. c)
    bei Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG eine Ausfertigung des Erzwingungshaftbeschlusses mit Rechtskraftvermerk, eine Ablichtung des zugrunde liegenden Bußgeldbescheides - jeweils zweifach - sowie ein aktueller Vermerk über den Stand der Bußgeldzahlung,
  4. d)
    ein Auszug aus dem Erziehungsregister - zweifach,
  5. e)
    ein Jugendgerichtshilfebericht (soweit erstellt), zumindest aber namentliche Benennung und Angabe der Telefonnummern der zuständigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe sowie ggf. der Bewährungshilfe und der Jugendhilfeeinrichtung,
  6. f)
    Name und Adresse der Erziehungsberechtigten, soweit sich dies nicht aus dem Rubrum des Urteils oder Beschlusses ergibt,
  7. g)
    das Vollstreckungsheft, falls dieses entbehrlich ist.