Abschnitt 13 JAGO - Aufnahmeersuchen
Bibliographie
- Titel
- Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
- Amtliche Abkürzung
- JAGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210
Für Aufnahmeersuchen, durch die Jugendliche in die Jugendarresteinrichtung eingewiesen werden, ist der Vordruck JAGO 1 - zweifach - zu verwenden. Dem Aufnahmeersuchen sind beizufügen:
- a)eine Urteilsausfertigung mit Rechtskraftvermerk (mindestens jedoch eine Ausfertigung des Tenors mit Rechtskraftvermerk) - zweifach, bei Jugendarrest nach § 11 Abs. 3, § 15 Abs. 3 JGG eine Ausfertigung des Arrestbeschlusses mit Rechtskraftvermerk, eine Ablichtung des zugrunde liegenden Urteils - jeweils zweifach - sowie ein aktueller Vermerk über den Stand der Auflagen-/Weisungserfüllung, ggf. unter Angabe der Anschrift und der Kontoverbindung des Zahlungsempfängers,
- b)bei Jugendarrest nach § 98 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ausfertigung des Arrestbeschlusses mit Rechtskraftvermerk, eine Ablichtung des zugrunde liegenden Bußgeldbescheides und ggf. des Umwandlungsbeschlusses gemäß § 98 Abs. 1 OWiG - jeweils zweifach - sowie ein aktueller Vermerk über den Stand der Bußgeldzahlung/Auflagenerfüllung,
- c)bei Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG eine Ausfertigung des Erzwingungshaftbeschlusses mit Rechtskraftvermerk, eine Ablichtung des zugrunde liegenden Bußgeldbescheides - jeweils zweifach - sowie ein aktueller Vermerk über den Stand der Bußgeldzahlung,
- d)ein Auszug aus dem Erziehungsregister - zweifach,
- e)ein Jugendgerichtshilfebericht (soweit erstellt), zumindest aber namentliche Benennung und Angabe der Telefonnummern der zuständigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe sowie ggf. der Bewährungshilfe und der Jugendhilfeeinrichtung,
- f)Name und Adresse der Erziehungsberechtigten, soweit sich dies nicht aus dem Rubrum des Urteils oder Beschlusses ergibt,
- g)das Vollstreckungsheft, falls dieses entbehrlich ist.