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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 28 JAGO - Wirtschaftsgüter

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

1)
Die Beschaffung, Verwaltung und Inventarisierung der Wirtschaftsgüter der Jugendarrestanstalten richtet sich nach der Landeshaushaltsordnung. Für den Nachweis der Körperpflege- und Reinigungsmittel sind weder Sachrechnungen noch Bestandsverzeichnisse zu führen, da sie zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt sind.

2)
Die Freizeitarresträume werden nach näherer Bestimmung der Aufsichtsbehörde mit Geräten von einer benachbarten Justizvollzugsanstalt versorgt. Der Nachweis in der Sachrechnung und die Aussonderung obliegen der versorgenden Anstalt. Alle übrigen Wirtschaftsgüter werden von derjenigen Behörde beschafft und nachgewiesen, der die Justizverwaltungsgeschäfte übertragen sind.