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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 JAGO - Fachdienste

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Für die Erziehungsarbeit, die Entwicklung und Umsetzung von pädagogischen Angeboten und Freizeitangeboten in Jugendarrestanstalten sind Bedienstete der Fachdienste (insbesondere des Sozialdienstes) zuständig. Diesen obliegt auch der Kontakt zu externen Einrichtungen wie den Jugendhilfe- und anderen Hilfeträgern, den Jugendgerichts- und Bewährungshilfen und den Trägern ambulanter Maßnahmen. Am Ende der Arrestzeit bereiten die Fachdienste den Schlussbericht gemäß § 27 JAVollzO vor.