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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 JAGO - Aufsichtskräfte in Freizeitarresträumen der Amtsgerichte

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

In Freizeitarresträumen der Amtsgerichte ist die Beaufsichtigung, Anleitung und Versorgung der Jugendlichen sowie die Mitwirkung an der Erziehungsarbeit Bediensteten des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes zu übertragen. Ist dies nicht möglich, können geeignete Angehörige des Justizwachtmeisterdienstes, des mittleren Justizdienstes und Justizangestellte herangezogen werden. Stehen auch diese nicht zur Verfügung, werden nichtbeamtete Hilfskräfte eingestellt. Die Auswahl, Einstellung und Verpflichtung obliegt der Vollzugsleitung. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den jeweils geltenden besonderen Bestimmungen über die Arbeitsverhältnisse von nichtbeamteten Hilfskräften für den Vollzug von Kurz- und Freizeitarrest.