Abschnitt 12 JAGO - Allgemeines zu Aufnahmeersuchen, Ladung, Mitteilungen
Bibliographie
- Titel
- Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
- Amtliche Abkürzung
- JAGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210
Für den Schriftverkehr in Arrestsachen gelten die nachfolgenden Bestimmungen. In begründeten Ausnahmefällen können Ersuchen und Mitteilungen unterbleiben oder in geänderter Form ergehen. Die Entscheidung obliegt der Vollstreckungsleitung.