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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 JAGO - Allgemeines zu Aufnahmeersuchen, Ladung, Mitteilungen

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Für den Schriftverkehr in Arrestsachen gelten die nachfolgenden Bestimmungen. In begründeten Ausnahmefällen können Ersuchen und Mitteilungen unterbleiben oder in geänderter Form ergehen. Die Entscheidung obliegt der Vollstreckungsleitung.