Abschnitt 1 JAGO - Zweckbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
- Amtliche Abkürzung
- JAGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210
1)
Diese Jugendarrestgeschäftsordnung ergänzt die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Vollstreckung und den Vollzug im Jugendarrest. Sie gilt auch für den Vollzug von Untersuchungshaft in Jugendarrestanstalten (§§ 93, 110 Jugendgerichtsgesetz - JGG), soweit nichts anderes bestimmt ist.
2)
Die nachfolgenden Bestimmungen für Jugendliche gelten für Heranwachsende und junge Erwachsene entsprechend.