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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 JAGO - Zweckbestimmung

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

1)
Diese Jugendarrestgeschäftsordnung ergänzt die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Vollstreckung und den Vollzug im Jugendarrest. Sie gilt auch für den Vollzug von Untersuchungshaft in Jugendarrestanstalten (§§ 93, 110 Jugendgerichtsgesetz - JGG), soweit nichts anderes bestimmt ist.

2)
Die nachfolgenden Bestimmungen für Jugendliche gelten für Heranwachsende und junge Erwachsene entsprechend.