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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 18 JAGO - Mitteilungspflichten

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Verzögerungen in der Vollstreckung sind dem Gericht, das um die Aufnahme ersucht hat, unter Angabe des Verzögerungsgrundes und - soweit absehbar - der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zeitnah mit Vordruck JAGO 6 mitzuteilen.