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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 27 JAGO - Ausstattung

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

1)
Die Jugendlichen tragen grundsätzlich eigene Kleidung. In Jugendarrestanstalten können sie bei Bedarf die für Gefangene des Jugendvollzuges vorgesehene Kleidung erhalten. Während der Arbeit tragen sie eine der Art der Arbeit angepasste Anstaltskleidung.

2)
Bettwäsche und zur Körperpflege erforderliche Mittel und Gegenstände werden den Jugendlichen erforderlichenfalls zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Bedarf in Freizeitarresträumen wird durch die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gedeckt.

3)
Die Reinigung von Bekleidung und Bettwäsche erfolgt für Freizeitarresträume in der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt.