Abschnitt 10 JAGO - Verwaltung der Freizeitarresträume in Amtsgerichten, Aufsicht
Bibliographie
- Titel
- Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
- Amtliche Abkürzung
- JAGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210
Soweit Freizeit- und Kurzarrest bis zu zwei Tagen in Freizeitarresträumen der Amtsgerichte durchgeführt wird, obliegt die Verwaltung der Freizeitarresträume den Amtsgerichten. Die Fachaufsicht über die mit der Beaufsichtigung und Betreuung der Jugendlichen befassten Bediensteten obliegt der Vollzugsleitung. Die Dienstaufsicht führt die Behördenleitung. Die Berichtspflichten nach Nummer 9 Abs. 1, 2 und Absatz 4 Buchstabe b) sind zu beachten.