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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 JAGO - Hausordnung

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

1)
Die Vollzugsleitung erlässt für die Jugendarrestanstalt, ggf. in Absprache mit der Anstaltsleitung, eine Hausordnung, die mindestens Regelungen für folgende Bereiche trifft:

  1. a)
    Wochenplan (insbesondere mit Sprechzeiten, Arbeits- und Reinigungszeiten, Freizeitangeboten),
  2. b)
    Kontakte zur Außenwelt,
  3. c)
    Pflichten der Jugendlichen und
  4. d)
    Hausstrafen, Strafanzeigen, Schadenersatzansprüche.

2)
Die Hausordnung ist kurz und verständlich abzufassen und allen Jugendlichen bei Arrestantritt zusammen mit den Verhaltensvorschriften zu erläutern.