Abschnitt 8 JAGO - Hausordnung
Bibliographie
- Titel
- Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
- Amtliche Abkürzung
- JAGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210
1)
Die Vollzugsleitung erlässt für die Jugendarrestanstalt, ggf. in Absprache mit der Anstaltsleitung, eine Hausordnung, die mindestens Regelungen für folgende Bereiche trifft:
- a)Wochenplan (insbesondere mit Sprechzeiten, Arbeits- und Reinigungszeiten, Freizeitangeboten),
- b)Kontakte zur Außenwelt,
- c)Pflichten der Jugendlichen und
- d)Hausstrafen, Strafanzeigen, Schadenersatzansprüche.
2)
Die Hausordnung ist kurz und verständlich abzufassen und allen Jugendlichen bei Arrestantritt zusammen mit den Verhaltensvorschriften zu erläutern.