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  • ab 15.09.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 21 JAGO - Personalakten

Bibliographie

Titel
Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO)
Amtliche Abkürzung
JAGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

1)
Bei der Aufnahme zum Arrestvollzug wird eine Blattsammlung angelegt. Die Unterlagen sind in folgender Reihenfolge abzuheften:

  1. a)

    bei Dauerarrest, Kurzarrest von mehr als zwei Tagen und Untersuchungshaft:

    1. aa)

      Personalbogen D (Vordruck JAGO 10),

    2. bb)

      Aufnahmeersuchen (Vordruck JAGO 1) oder Ersuchen um Aufnahme zur Untersuchungshaft,

    3. cc)

      Urteil, Beschluss, Bußgeldbescheid,

    4. dd)

      Auszug aus dem Erziehungsregister,

    5. ee)

      ggf. Jugendgerichtshilfebericht,

    6. ff)

      Aufnahmeverfügung (JAGO 11)

    7. gg)

      Gesundheitsblatt (Vordruck JAGO 12),

    8. hh)

      Angaben zur persönlichen Situation (Vordruck JAGO 13),

    9. ii)

      Vermerke und Verfügungen der Vollzugsleitung (JAGO 14),

    10. jj)

      Vermerke des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes gemäß Wahrnehmungsbogen (Vordruck JAGO 15),

    11. kk)

      Entlassungsverfügung (JAGO 16),

  2. b)

    bei Freizeitarrest, Kurzarrest bis zu zwei Tagen:

    1. aa)

      Personalbogen F (Vordruck JAGO 17),

    2. bb)

      Aufnahmeersuchen (Vordruck JAGO 1),

    3. cc)

      Urteil, Beschluss, Bußgeldbescheid,

    4. dd)

      Auszug aus dem Erziehungsregister,

    5. ee)

      ggf. Jugendgerichtshilfebericht.

Die übrigen Vollzugsvorgänge werden anschließend in der Reihenfolge ihrer Entstehung eingeordnet.

2)
Verfügungen der Vollzugsleitung werden zu den Personalakten genommen. Verfügungen und Beschlüsse der Vollstreckungsleitung kommen zu dem Vollstreckungsheft. Soweit sie für den Vollzug von Bedeutung sind, werden sie in Abschrift zu den Personalakten genommen oder dort vermerkt.