Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Vom 7. April 1994 (Nds. GVBl. S. 197 - VORIS 22410 01 41 00 000 -) (1)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. S. 89) (2)

Auf Grund des § 60 Abs. 1 Nrn. 2 und 6 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 27. September 1993 (Nieders. GVBl. S. 383), geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (Nieders. GVBl. S. 711), wird verordnet:

Inhaltsübersicht(3)§§
Erster Teil
Abschlüsse an den allgemein bildenden öffentlichen Schulen und anerkannten Ersatzschulen
Erster Abschnitt
Abschlüsse im Sekundarbereich I
Abschlüsse; Berechtigungen1
Zweiter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Hauptschule
Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß2
Sekundarabschluß I - Realschulabschluß3
Erweiterter Sekundarabschluß I4
Hauptschulabschluss5
Dritter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Realschule
Sekundarabschluß I - Realschulabschluß6
Erweiterter Sekundarabschluß I7
Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß; Hauptschulabschluß8
Vierter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen am Gymnasium
Erweiterter Sekundarabschluss I9
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss10
Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß; Hauptschulabschluß11
Fünfter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb vom Abschlüssen an der Oberschule und an der Kooperativen Gesamtschule
Entsprechende Anwendung der für andere Schulformen geltenden Vorschriften und sonstige Regelungen12
Sechster Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Integrierten Gesamtschule
Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß13
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss14
Erweiterter Sekundarabschluss I15
Hauptschulabschluß16
Siebenter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Förderschule
Abschlüsse an der Förderschule im Förderschwerpunkt Sehen, Hören, Körperliche und Motorische Entwicklung, Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung17
Abschlüsse an der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen18
Achter Abschnitt
Erwerb von Abschlüssen durch Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen an allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der Förderschulen
Entsprechende Anwendung von für die Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen geltenden Vorschriften18a
Neunter Abschnitt
Sonderregelungen für den Erwerb von Abschlüssen an besonderen Schulen
Abschlüsse an der Integrierten Gesamtschule Göttingen-Geismar19
Abschlüsse an der Glocksee-Schule Hannover20
Zehnter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für alle Schulformen
Anrechnung fremdsprachlicher Leistungen in besonderen Fällen21
Festlegung des Durchschnitts22
Mindestanforderungen und Ausgleichsregelungen23
Anforderungen an Ausgleichsfächer24
(weggefallen)25
Wiederholung von Schuljahrgängen26
Elfter Abschnitt
Abschlussprüfung
Gegenstand und Form der Abschlussprüfung27
Zeitpunkt der Abschlussprüfung28
Prüfungsaufgaben und Leistungsbewertung29
Prüfungskommission30
Fachprüfungsausschüsse31
Zuhörerinnen und Zuhörer32
Feststellung der Ergebnisse der Abschlussprüfung33
Wiederholung der Abschlussprüfung34
Nichtteilnahme35
Täuschungsversuch, Störungen36
Nachteilsausgleich37
Niederschriften38
Abschlussbescheinigung38a
Einsichtnahme in die Prüfungsakten39
Zweiter Teil
Abschlüsse an Freien Waldorfschulen
Abschlüsse nach dem 12. Schuljahrgang40
Gegenstand und Form der Abschlussprüfung41
Schriftliche Prüfung42
Mündliche Prüfung43
Kolloquien44
Mindestanforderungen und Ausgleichsregelungen45
Auswertung durch die Schulbehörde46
Abschlüsse vor Ende des 12. Schuljahrgangs47
Dritter Teil
Schlussvorschriften
Übergangsregelung47a
Inkrafttreten und Aufhebung von Vorschriften48

SVBl. S. 140

SVBl. S. 330

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.