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Pflichtfeld

§ 10 AVO - Sek I - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

1Wer das Gymnasium am Ende des 10. Schuljahrgangs verlässt und die Mindestanforderungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt, erhält den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss. 2Der Abschluss wird durch einen Gleichstellungsvermerk im Abgangszeugnis bescheinigt.