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  • ab 01.08.2007 (aktuelle Fassung)

§ 46 AVO - Sek I - Auswertung durch die Schulbehörde

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Der Schulbehörde sind auf Verlangen die Ergebnisse und Unterlagen der Fächer der Abschlussprüfung sowie die Beurteilungsunterlagen auch in anderen Fächern vorzulegen.