§ 7 AVO - Sek I - Erweiterter Sekundarabschluß I
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
Den Erweiterten Sekundarabschluß I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluß nach § 6 hinaus im Durchschnitt befriedigende Leistungen
- 1.in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
- 2.in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik
erbracht hat.