Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO - S I)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO - S I)
Amtliche Abkürzung
AVO - S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Vom 7. April 1994 (Nds. GVBl. S. 197 - VORIS 22410 01 41 00 000 -)(1)

Geändert durch Verordnung vom 4. Februar 2000 (Nds. GVBl. S. 2)(2)

Auf Grund des § 60 Abs. 1 Nrn. 2 und 6 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 27. September 1993 (Nieders. GVBl. S. 383), geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (Nieders. GVBl. S. 711), wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Abschlüsse im Sekundarbereich I
Abschlüsse; Berechtigungen1
Zweiter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Hauptschule
Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß2
Sekundarabschluß I - Realschulabschluß3
Erweiterter Sekundarabschluß I4
Hauptschulabschluß5
Dritter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Realschule
Sekundarabschluß I - Realschulabschluß6
Erweiterter Sekundarabschluß I7
Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß; Hauptschulabschluß8
Vierter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen am Gymnasium
Erweiterter Sekundarabschluß I und Versetzung in die gymnasiale Oberstufe9
Sekundarabschluß I - Realschulabschluß10
Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß; Hauptschulabschluß11
Fünfter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Kooperativen Gesamtschule
Entsprechende Anwendung der für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium geltenden Vorschriften12
Sechster Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Integrierten Gesamtschule
Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß13
Sekundarabschluß I - Realschulabschluß14
Erweiterter Sekundarabschluß I und Versetzung in die gymnasiale Oberstufe15
Hauptschulabschluß16
Siebenter Abschnitt
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Sonderschule
Abschlüsse an den Schulen für Blinde, Gehörlose, Körperbehinderte, Sehbehinderte, Sprachbehinderte, Schwerhörige und Verhaltensgestörte17
Abschlüsse an der Schule für Lernbehinderte18
Achter Abschnitt
Sonderregelungen für den Erwerb von Abschlüssen an besonderen Schulen
Abschlüsse an der Integrierten Gesamtschule Göttingen-Geismar19
Abschlüsse an der Glocksee-Schule Hannover20
Neunter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für alle Schulformen
Anrechnung fremdsprachlicher Leistungen in besonderen Fällen21
Festlegung des Durchschnitts22
Mindestanforderungen und Ausgleichsregelungen23
Anforderungen an Ausgleichsfächer24
Verfahren und Grundsätze bei der Abschlußvergabe25
Wiederholung von Schuljahrgängen26
Zehnter Abschnitt
Schlußvorschrift
Inkrafttreten und Aufhebung von Vorschriften27

(1) Red. Anm.:

SVBl. S. 197

(2) Red. Anm.:

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich vom 2. Dezember 2002 (Nds. GVBl. S. 763) wird vor Vollzug durch Artikel 1 der Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen und und zur Änderung der Versetzungsverordnung (Nds. GVBl. S. 207) zum 28. Juni 2003 aufgehoben.