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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 1 - 39, Erster Teil - Abschlüsse an den allgemein bildenden öffentlichen Schulen und anerkannten Ersatzschulen
§ 1, Erster Abschnitt - Abschlüsse im Sekundarbereich I
§§ 2 - 5, Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Hauptschule
§§ 6 - 8, Dritter Abschnitt - Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Realschule
§§ 9 - 11, Vierter Abschnitt - Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen am Gymnasium
§ 12, Fünfter Abschnitt - Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Oberschule und an der Kooperativen Gesamtschule
§§ 13 - 16, Sechster Abschnitt - Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Integrierten Gesamtschule
§§ 17 - 18, Siebenter Abschnitt - Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Förderschule
§ 18a, Achter Abschnitt - Erwerb von Abschlüssen durch Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen an allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der Förderschulen
§§ 19 - 20, Neunter Abschnitt - Sonderregelungen für den Erwerb von Abschlüssen an besonderen Schulen
§§ 21 - 26, Zehnter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Schulformen
§§ 27 - 39, Elfter Abschnitt - Abschlussprüfung