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§ 3 AVO - Sek I - Sekundarabschluß I - Realschulabschluß

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Den Sekundarabschluß I - Realschulabschluß erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluß nach § 2 hinaus

  1. 1.
    ausreichende Leistungen in einem Fach mit Fachleistungsdifferenzierung in einem Kurs auf erhöhter Anspruchsebene (E-Kurs) und
  2. 2.
    im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen

erbracht hat.