§ 3 AVO - Sek I - Sekundarabschluß I - Realschulabschluß
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
Den Sekundarabschluß I - Realschulabschluß erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluß nach § 2 hinaus
- 1.ausreichende Leistungen in einem Fach mit Fachleistungsdifferenzierung in einem Kurs auf erhöhter Anspruchsebene (E-Kurs) und
- 2.im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
erbracht hat.