Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 43 AVO - Sek I - Mündliche Prüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

1Für die Durchführung der mündlichen Prüfung gilt § 31 Abs. 1 und 3 bis 6 entsprechend. 2Das Ergebnis soll den Teil "Mitarbeit im Unterricht" in der Jahresnote in dem Fach zu einem Drittel bestimmen.