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§ 47a AVO - Sek I - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Auf die Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 den als Einführungsphase geführten 10. Schuljahrgang des Gymnasiums, des Gymnasialzweigs der Oberschule oder des Gymnasialzweigs der Kooperativen Gesamtschule besuchen, sind § 1 Abs. 7 Satz 3 und § 9 in der am 31. Mai 2016 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.