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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-AgrumwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 25. September 2012 (Nds. GVBl. S. 374 - VORIS 20411 -)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. April 2021 (Nds. GVBl. S. 188)

Aufgrund des § 26 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422), wird im Benehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Regelungsbereich, Ausbildungsziel1
Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst2
Dienstbezeichnungen3
Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt für den Forstdienst4
Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt für den Forstdienst5
Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt für den landwirtschaftlichen Dienst6
Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt für den landwirtschaftlicher Dienst7
Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen8
Bewertung der Leistungen9
Beurteilung der Leistungen während der Ausbildung10
Prüfungsbehörde11
Prüfungsausschüsse für den Forstdienst12
Prüfungsausschüsse für den landwirtschaftlichen Dienst13
Prüfungsteile14
Prüfungsgebiete15
Schriftliche Prüfung16
Praktische Prüfung17
Mündliche Prüfung18
Ergebnis der Laufbahnprüfung, Prüfungszeugnis, Berufsbezeichnung19
Niederschriften20
Wiederholung der Laufbahnprüfung21
Verhinderung, Versäumnis22
Täuschung, Ordnungswidriges Verhalten23
Einsichtnahme in die Prüfungsakte24
Übergangsvorschriften25
Inkrafttreten26