§ 25 APVO-AgrumwD - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AgrumwD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Auf die Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen, Anwärter, Referendarinnen und Referendare im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. Oktober 2019 begonnen haben, ist diese Verordnung in der am 5. Juni 2020 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.