§ 3 APVO-AgrumwD - Dienstbezeichnungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AgrumwD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(1) Die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt für den Forstdienst und für den landwirtschaftlichen Dienst führen als Dienstbezeichnung die Amtsbezeichnung ihres Einstiegsamtes mit dem Zusatz "Anwärterin" oder "Anwärter".
(2) 1Die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt für den Forstdienst führen die Dienstbezeichnung "Forstreferendarin" oder "Forstreferendar". 2Die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt für den landwirtschaftlichen Dienst führen die Dienstbezeichnung "Landwirtschaftsreferendarin" oder "Landwirtschaftsreferendar".