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§ 5 APVO-AgrumwD - Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt für den Forstdienst

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-AgrumwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte

1.Ausbildungsabschnitt 1:
Niedersächsisches Forstplanungsamt6 Monate,
2.Ausbildungsabschnitt 2:
Verwaltungslehrgang1 Monat,
3.Ausbildungsabschnitt 3:
Betriebsleitung der Anstalt Niedersächsische Landesforsten1 Monat,
4.Ausbildungsabschnitt 4:
Forstamt (Teil 1)4 Monate,
5.Ausbildungsabschnitt 5:
Forstverwaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen1 Monat,
6.Ausbildungsabschnitt:
Hospitation in Betrieben oder Verwaltungen in den Bereichen Forst- oder Holzwirtschaft 2 Monate,
7.Ausbildungsabschnitt 7:
Forstamt (Teil 2)5 Monate,
8.Ausbildungsabschnitt 8:
das für Forsten zuständige Ministerium1 Monat,
9.Ausbildungsabschnitt 9:
Laufbahnprüfung und Vorbereitung3 Monate.

2 § 4 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.