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§ 4 APVO-AgrumwD - Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt für den Forstdienst

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-AgrumwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte

1.Ausbildungsabschnitt 1:
Revier- oder Bezirksförsterei eines Forstamtes10 Monate,
2.Ausbildungsabschnitt 2:
Verwaltungslehrgang2 Monate,
3.Ausbildungsabschnitt 3:
Verwaltung eines Forstamtes3 Monate,
4.Ausbildungsabschnitt 4:
Hospitation in einer Verwaltung oder einem Unternehmen eines forstnahen Bereichs1 Monat,
5.Ausbildungsabschnitt 5:
Laufbahnprüfung und Vorbereitung2 Monate.

2Die Ausbildungsbehörde kann während der Ausbildungsabschnitte Lehrgänge und Exkursionen vorsehen. 3Sie kann die Dauer und die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte im Einzelfall ändern, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich oder zweckmäßig ist.