§ 4 APVO-AgrumwD - Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt für den Forstdienst
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AgrumwD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte
1. | Ausbildungsabschnitt 1: | |
---|---|---|
Revier- oder Bezirksförsterei eines Forstamtes | 10 Monate, | |
2. | Ausbildungsabschnitt 2: | |
Verwaltungslehrgang | 2 Monate, | |
3. | Ausbildungsabschnitt 3: | |
Verwaltung eines Forstamtes | 3 Monate, | |
4. | Ausbildungsabschnitt 4: | |
Hospitation in einer Verwaltung oder einem Unternehmen eines forstnahen Bereichs | 1 Monat, | |
5. | Ausbildungsabschnitt 5: | |
Laufbahnprüfung und Vorbereitung | 2 Monate. |
2Die Ausbildungsbehörde kann während der Ausbildungsabschnitte Lehrgänge und Exkursionen vorsehen. 3Sie kann die Dauer und die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte im Einzelfall ändern, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich oder zweckmäßig ist.