Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)
Amtliche Abkürzung
BbS-VO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Vom 10. Juni 2009 (Nds. GVBl. S. 243 - VORIS 22410 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S. 336) (2)

Aufgrund des § 11 Abs. 9 in Verbindung mit § 19 Satz 6, des § 28 Abs. 1 Satz 3 und des § 60 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 6, Abs. 2 bis 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeines
Geltungsbereich1
ZWEITER ABSCHNITT
Aufnahmeverfahren
Anmeldung2
Festsetzung der Aufnahmekapazität3
Auswahlverfahren4
DRITTER ABSCHNITT
Versetzung
Voraussetzungen der Versetzung5
Nichtversetzung6
VIERTER ABSCHNITT
Abschlussprüfung
Prüfungsausschuss7
Termin der Abschlussprüfung8
Teilnahme an der Abschlussprüfung9
Schriftliche Prüfung10
Praktische Prüfung11
Mündliche Prüfung12
Kombinierte Prüfung13
Projektarbeit14
Versäumnis15
Täuschungsversuch16
Störungen17
Prüfungsniederschriften18
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler19
Prüfung für Fernlehrgangsteilnehmerinnen und Fernlehrgangsteilnehmer20
Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Schulen des Bundes21
FÜNFTER ABSCHNITT
Leistungsbewertung und Abschlüsse
Leistungsbewertung, Zeugnis22
Abschlüsse23
Wiederholung der Abschlussklasse24
Erwerb des Hauptschulabschlusses25
Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss26
Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss27
Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I28
Erwerb der Fachhochschulreife und des schulischen Teils der Fachhochschulreife29
Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife30
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife31
Zertifizierung von besonderen Leistungen32
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften
Besondere Vorschriften für einzelne Bildungsgänge33
Dritter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Zeitlich begrenzt geltende Vorschriften34
Übergangsvorschriften35
Inkrafttreten36
Anlagen
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die BerufsschuleAnlage 1
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die BerufseinstiegsschuleAnlage 2
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die BerufsfachschuleAnlage 3
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die berufsqualifizierende BerufsfachschuleAnlage 4
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die FachoberschuleAnlage 5
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die BerufsoberschuleAnlage 6
Ergänzende und abweichende Vorschriften für das Berufliche GymnasiumAnlage 7
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die FachschuleAnlage 8
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachschule SeefahrtAnlage 9

SVBl. S. 206, 457

SVBl. S. 419