Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)
Amtliche Abkürzung
BbS-VO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Vom 10. Juni 2009 (Nds. GVBl. S. 243 - VORIS 22410 -) (1)

Aufgrund des § 11 Abs. 9 in Verbindung mit § 19 Satz 6, des § 28 Abs. 1 Satz 3 und des § 60 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 6, Abs. 2 bis 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), wird verordnet:

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeines
Geltungsbereich1
ZWEITER ABSCHNITT
Aufnahmeverfahren
Anmeldung2
Festsetzung der Aufnahmekapazität3
Auswahlverfahren4
DRITTER ABSCHNITT
Versetzung
Voraussetzungen der Versetzung5
Nichtversetzung6
VIERTER ABSCHNITT
Abschlussprüfung
Prüfungsausschuss7
Termin der Abschlussprüfung8
Teilnahme an der Abschlussprüfung9
Schriftliche Prüfung10
Praktische Prüfung11
Mündliche Prüfung12
Kombinierte Prüfung13
Projektarbeit14
Versäumnis15
Täuschungsversuch16
Störungen17
Prüfungsniederschriften18
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler19
Prüfung für Fernlehrgangsteilnehmerinnen und Fernlehrgangsteilnehmer20
Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Schulen des Bundes21
FÜNFTER ABSCHNITT
Leistungsbewertung und Abschlüsse
Leistungsbewertung, Zeugnis22
Abschlüsse23
Wiederholung der Abschlussklasse24
Erwerb des Hauptschulabschlusses25
Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss26
Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss27
Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I28
Erwerb der Fachhochschulreife29
Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife30
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife31
Zertifizierung von besonderen Leistungen32
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften
Besondere Vorschriften für einzelne Bildungsgänge33
Dritter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Zeitlich begrenzt geltende Vorschriften34
Übergangsvorschriften35
Inkrafttreten36
Anlagen
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Berufsschule
Anlage 1
Berufsschulabschluss§ 1
Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife§ 2
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Berufseinstiegsschule
Anlage 2
Fachrichtungen der Berufseinstiegsklasse§ 1
Aufnahme in die Berufseinstiegsklasse§ 2
Abschlussprüfung in der Berufseinstiegsklasse§ 3
Bescheinigung des Hauptschulabschlusses§ 4
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Berufsfachschule
Anlage 3
Fachrichtungen§ 1
Aufnahmevoraussetzungen und Unterrichtsorganisation§ 2
Abschlussprüfung in der einjährigen Berufsfachschule§ 3
Wiederholung der einjährigen Berufsfachschule§ 4
Abschlussprüfung in der zweijährigen Berufsfachschule§ 5
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die berufsqualifizierende Berufsfachschule
Anlage 4
Fachrichtungen§ 1
Dauer und Gliederung der Ausbildung§ 2
Aufnahmevoraussetzungen§ 3
Versetzung in der Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent - § 4
Abweichende Besetzung von Prüfungsausschüssen§ 5
Abschlussprüfung an der Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent -§ 6
Schriftliche Prüfung§ 7
Praktische Prüfung§ 8
Kombinierte Prüfung§ 9
Projektarbeit§ 10
Mündliche Prüfung§ 11
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler§ 12
Abweichende Voraussetzungen des erfolgreichen Besuchs von bestimmten Bildungsgängen§ 13
Wiederholung der Abschlussprüfung an der Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent -§ 14
Zusatzprüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife§ 15
Führen von Berufsbezeichnungen § 16
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachoberschule
Anlage 5
Fachrichtungen§ 1
Dauer und Gliederung der Ausbildung§ 2
Aufnahmevoraussetzungen§ 3
Versetzung in die Klasse 12§ 4
Schriftliche Prüfung§ 5
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Berufsoberschule
Anlage 6
Fachrichtungen§ 1
Dauer und Gliederung der Ausbildung§ 2
Aufnahmevoraussetzungen§ 3
Schriftliche Prüfung§ 4
Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife§ 5
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für das Fachgymnasium
Anlage 7
Fachrichtungen und Gliederung des Ausbildungsganges§ 1
Aufnahmevoraussetzungen§ 2
Dauer der Ausbildung§ 3
Versetzung§ 4
Organisation des Unterrichts und Belegungsverpflichtung§ 5
Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase, Studienbuch§ 6
Prüfungsfächer§ 7
Freiwilliges Zurücktreten§ 8
Sonderregelungen§ 9
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachschule
Anlage 8
Fachrichtungen§ 1
Dauer und Gliederung der Ausbildung§ 2
Aufnahmevoraussetzungen§ 3
Schriftliche Prüfung§ 4
Praktische Prüfung§ 5
Besonderer Abschluss nach Klasse 1 der zweijährigen Fachschule§ 6
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler§ 7
Führen von Berufsbezeichnungen § 8
Bescheinigung der Fachhochschulreife§ 9
zu § 33
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachschule Seefahrt
Anlage 9
Fachrichtungen und Dauer der Ausbildung§ 1
Aufnahmevoraussetzungen§ 2
Versetzung§ 3
Anwesenheit weiterer Personen bei der Abschlussprüfung§ 4
Teilnahme an der Abschlussprüfung§ 5
Schriftliche Prüfung§ 6
Kombinierte Prüfung§ 7
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler§ 8
Sonderbestimmungen zur Leistungsbewertung§ 9
Abschluss§ 10
Wiederholung§ 11
Berechtigungen§ 12
Bescheinigung der Fachhochschulreife§ 13

(1) Red. Anm.:

SVBl. S. 206, 457

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.