Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.11.1994, Az.: 9 L 2038/94

Ermächtigung; Kindergartengebühren; Staffelung; Satzungsgeber; Bruttoeinkommen; Werbungskosten; Ermäßigung; Kinderreiche Familie

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
23.11.1994
Aktenzeichen
9 L 2038/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:1123.9L2038.94.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 31.01.1994 - 1 A 1607/93

Fundstellen

  • ND MBl 1995, 871
  • NVwZ-RR 1995, 468-470 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsRpfl 1995, 172

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Ermächtigung und zum gesetzlichen Rahmen bei der Staffelung von Kindergartengebühren durch den Satzungsgeber der (nieders) Gemeinden, insbesondere zur Auslegung des § 20 KiTaG (KTagStG ND).

2. Der gemeindliche Satzungsgeber kann der Staffelung von Kindergartengebühren das Bruttoeinkommen mit nur dem Abzug von Werbungskosten zugrunde legen. Bei einer mäßigen Staffelung ist er nicht gehalten, eine generelle Ermäßigung für Familien mit mehreren Kindern vorzusehen.