Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.11.1994, Az.: 8 K 3623/92

Nachträgliche Befristung; Räumliche Beschränkung; Grabnutzungsrecht; Enteignung; Übergangsfrist

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.11.1994
Aktenzeichen
8 K 3623/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14059
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:1130.8K3623.92.0A

Fundstellen

  • KirchE 1932, 424
  • NVwZ 1995, 809
  • NdsVBl 1995, 176

Amtlicher Leitsatz

1. Die nachträgliche Befristung und die räumliche Beschränkung ursprünglich unbefristeter und unbeschränkter Grabnutzungsrechte stellt keine unzulässige Enteignung dar.

2. Eine Übergangsfrist für ursprünglich unbefristete und unbeschränkte Grabnutzungsrechte von fünfeinhalb Monaten entspricht nicht den Voraussetzungen einer "weichen" Übergangsregelung.