Abschnitt 2.42 VV-GemKVO - Zu § 42
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Gemeindekassenverordnung (VV-GemKVO)
- Amtliche Abkürzung
- VV-GemKVO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300030530002
Für die Sonderkasse eines Eigenbetriebs trifft die Werkleitung die ergänzenden Regelungen im Sinne von Abschnitt A Nr. 2 der VV, soweit sich nicht aus der Eigenbetriebsverordnung vom 21.11.1938 (Nds. GVBl. Sb. II S. 139) etwas anderes ergibt. Die Werkleitung hat die Aufsicht über die Sonderkasse des Eigenbetriebs. Vorstehende Hinweise gelten nicht, soweit die Gemeindekasse die Geschäfte der Sonderkasse erledigt.