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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 17 HFR - Verwahrungen und Vorschüsse, noch nicht ausgeführte Kassenanordnungen sowie offene Posten

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Haushaltsführung (HFR)
Amtliche Abkürzung
HFR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

17.1 Es sind alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Verwahrungen und Vorschüssen auszuschöpfen. Gebuchte Verwahrungen und Vorschüsse sind zeitnah abzuwickeln.

17.2 Darüber hinaus sind offene Posten in Form noch nicht ausgeführter Kassenanordnungen und interner Aufträge regelmäßig zu überprüfen (vgl. HVS-Session "Offene Posten - alle Auszahlungsanordnungen" und "Offene Posten - alle Annahmeanordnungen").

17.3 Das gilt insbesondere für die Abwicklung offener Posten aus dem jeweiligen Vorjahr, die auf sog. Folgetitel (119 30 und 546 30) übertragen wurden. Am Jahresende verbleibende Ist-Ausgaben bei diesen Titeln sind in der Anlage I zur Haushaltsrechnung als unzulässige Überschreitung nachzuweisen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 23 Satz 1 des RdErl. vom 20. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1108)