Abschnitt 1 HFR - Allgemeine Hinweise
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Haushaltsführung (HFR)
- Amtliche Abkürzung
- HFR
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Die Haushaltsführung richtet sich insbesondere nach dem HGrG, der LHO, den VV-LHO, den Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds), dem jeweiligen HG einschließlich der Allgemeinen Bestimmungen zu den Personalausgaben, der Richtlinie für die Haushaltsführung im personalwirtschaftlichen Bereich (HFRPers - Bezugserlass zu a) in der jeweils geltenden Fassung sowie nach dieser Richtlinie.
Nachfolgende Regelungen gelten auch für Sondervermögen des Landes. Soweit keine Spezialvorschriften bestehen, sind diese Regelungen auch für Landesbetriebe anzuwenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 23 Satz 1 des RdErl. vom 20. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1108)