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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 HFR - Mittelkontrolle

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Haushaltsführung (HFR)
Amtliche Abkürzung
HFR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

7.1 Während der vorläufigen Haushaltsführung findet keine Mittelkontrolle statt.

7.2 Die Mittelkontrolle wird grundsätzlich zum 1. April eines jeden Jahres eingeschaltet.

7.3 Die Haushaltsmittel im HVS/HFS sind grundsätzlich mit eingeschalteter Mittelkontrolle am Titel "auf Abweisung" zu bewirtschaften. Die Mittelkontrolle ersetzt nicht die Verantwortung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters für die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften.

7.4 In besonderen Ausnahmefällen kann das Ausschalten der Mittelkontrolle am Titel oder für die Dienststelle auf "ohne Kontrolle mit Anzeige" formlos mit Begründung auf dem Dienstweg von der oder dem BfdH beim MF beantragt werden. Die Mittel sind dann manuell zu überwachen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 23 Satz 1 des RdErl. vom 20. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1108)