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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 HFR - Vorläufige Haushaltsführung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Haushaltsführung (HFR)
Amtliche Abkürzung
HFR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Bis zur Erteilung der Bewirtschaftungsermächtigung durch das MF (Nummer 4.1.1) oder bis zur Verteilung der Haushaltsmittel auf nachgeordnete Dienststellen durch die obersten Landesbehörden (Nummer 4.1.2) sind die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung nach Artikel 66 der Niedersächsischen Verfassung analog anzuwenden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 23 Satz 1 des RdErl. vom 20. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1108)