Abschnitt 2.32 VV-GemKVO - Zu § 32
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Gemeindekassenverordnung (VV-GemKVO)
- Amtliche Abkürzung
- VV-GemKVO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300030530002
1.
Der Kassen-Soll-Bestand ergibt sich aus dem Unterschied zwischen der Summe der Einzahlungen
und der Summe der Auszahlungen des Buchungstags (§ 27) unter Berücksichtigung des letzten Kassen-Soll-Bestands.
2.
Der Kassen-Ist-Bestand ergibt sich aus dem Bestand an Zahlungsmitteln und dem Bestand aus den Kontogegenbüchern.