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Abschnitt 2.32 VV-GemKVO - Zu § 32

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Gemeindekassenverordnung (VV-GemKVO)
Amtliche Abkürzung
VV-GemKVO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300030530002

1.
Der Kassen-Soll-Bestand ergibt sich aus dem Unterschied zwischen der Summe der Einzahlungen und der Summe der Auszahlungen des Buchungstags (§ 27) unter Berücksichtigung des letzten Kassen-Soll-Bestands.

2.
Der Kassen-Ist-Bestand ergibt sich aus dem Bestand an Zahlungsmitteln und dem Bestand aus den Kontogegenbüchern.