Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Beschl. v. 29.01.2002, Az.: 8 MA 4171/01

Bestehen einer Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz für den Erwerb von Forderungen durch eine Stiftung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
29.01.2002
Aktenzeichen
8 MA 4171/01
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2002, 28090
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:2002:0129.8MA4171.01.0A

Fundstellen

  • KF 2002, 382
  • NJW 2002, 2808-2809 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Der rechtsgeschäftliche Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Es kommt nicht darauf an, ob die beabsichtigte Übernahme von Forderungen zum Zwecke der Einziehung den Tatbestand des Art. 1 § 1 I RBerG erfüllt. Maßgebend ist, ob ein geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung i.S. des § 1 I 1 der 5. RBerV vorliegt.