Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Beschl. v. 29.01.2002, Az.: 8 MA 4171/01
Bestehen einer Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz für den Erwerb von Forderungen durch eine Stiftung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 29.01.2002
- Aktenzeichen
- 8 MA 4171/01
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2002, 28090
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:2002:0129.8MA4171.01.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 RBerG
- § 1 Abs. 1 1. RBerV
- § 10 Abs. 1 5. RBerV
Fundstellen
- KF 2002, 382
- NJW 2002, 2808-2809 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Der rechtsgeschäftliche Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Es kommt nicht darauf an, ob die beabsichtigte Übernahme von Forderungen zum Zwecke der Einziehung den Tatbestand des Art. 1 § 1 I RBerG erfüllt. Maßgebend ist, ob ein geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung i.S. des § 1 I 1 der 5. RBerV vorliegt.