NElbtBRG,NI - Niedersächsisches Elbtalaue-Biosphärenreservatgesetz

Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"
(NElbtBRG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Vom 14. November 2002 (Nds. GVBl. S. 426 - VORIS 28100 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 578)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften, Gebote und Verbote
Erster Abschnitt
Gebiet, Gliederung, Schutzzweck
Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"1
Geltungsbereich2
Gliederung in Gebietsteile3
Schutzzweck des Biosphärenreservats4
Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils A5
Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils B6
Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils C7
Regionale Belange8
Zweiter Abschnitt
Gebote und Verbote für die Gebietsteile A und B
Ermächtigungen9
Dritter Abschnitt
Gebote und Verbote für den Gebietsteil C
Schutzbestimmungen10
Freistellungen und Ausnahmen11
Betreten12
Landwirtschaftliche Bodennutzung13
Waldbewirtschaftung und -entwicklung14
Jagd15
Fischerei16
Vierter Abschnitt
Besonders geschützte Biotope
Schutz gesetzlich geschützter Biotope17
Zweiter Teil
Sicherung, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung des Biosphärenreservats
Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen18
(weggefallen)19
Vorkaufsrecht20
Landeseigene Flächen21
Biosphärenreservatsplan22
Verfahren23
Bericht der Landesregierung24
Befreiungen25
(weggefallen)26
Dritter Teil
Begleitende und kompensierende Maßnahmen
Förderung einer nachhaltigen Raumnutzung27
Partnerschaftliche Zusammenarbeit28
Einwerbung von Fördermitteln29
Forschung und Information30
Forschung31
Dokumentation32
Information und Bildung33
Vierter Teil
Verwaltung und Betreuung
Verwaltung des Biosphärenreservats34
Informationseinrichtungen35
Biosphärenreservatsbeirat36
Biosphärenreservatsbetreuung37
Beteiligung von Vereinen an Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege38
Fünfter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Geltung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, Übergangs- und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten39
(weggefallen)40
Übergangsregelungen41
Aufhebung von Rechtsvorschriften42
(weggefallen)43
In-Kraft-Treten44
Anlagen
GebietskarteAnlage 1
Karte zum Europäischen Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe"Anlage 2
Vogelarten sowie Erhaltungsziele im Europäischen Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe"Anlage 3
Karte zu dem im Biosphärenreservat liegenden Teil des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht"Anlage 4
Lebensräume, Arten sowie Erhaltungsziele in dem im Biosphärenreservat liegenden Teil des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht"Anlage 5
Gesetzlich geschützte BiotopeAnlage 6
Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Bodennutzung im Gebietsteil CAnlage 7

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

§§ 1 - 17, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften, Gebote und Verbote

§§ 1 - 8, Erster Abschnitt - Gebiet, Gliederung, Schutzzweck

§ 1 NElbtBRG - Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

(1) Das in § 2 beschriebene Gebiet wird in dem in diesem Gesetz näher bezeichneten Umfang als Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" festgesetzt.

(2) Die Flächen des Biosphärenreservats sind Europäisches Vogelschutzgebiet, soweit sich dies aus der Anlage 2 ergibt.

(3) In diesem Gesetz werden Regelungen getroffen, die das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) ergänzen oder von diesem im Sinne von Artikel 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes abweichen. Neben den Vorschriften dieses Gesetzes findet das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatSchG) mit Ausnahme der §§ 2a und 3 Abs. 2, der §§ 4, 14 Abs. 1 bis 8 und 10, §§ 15 bis 25a, 34 und 43 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6, 7 und 9 bis 13 sowie des § 45 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 8 Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz etwas anderes bestimmt.

§ 2 NElbtBRG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Das Biosphärenreservat umfasst das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet, im Einzelnen

  1. 1.

    im Landkreis Lüchow-Dannenberg:

    1. a)

      Teile der Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe), die Gemeinde Damnatz sowie Teile der Gemeinden Gusborn, Langendorf und Neu Darchau

      - Samtgemeinde Elbtalaue -

    2. b)

      Teile der Gemeinde Trebel

      - Samtgemeinde Lüchow (Wendland)-,

    3. c)

      die Stadt Schnackenburg und die Gemeinde Höhbeck sowie Teile der Gemeinde Gorleben, des Fleckens Gartow und des gemeindefreien Gebietes Forstgut Gartow

      - Samtgemeinde Gartow -,

  2. 2.

    im Landkreis Lüneburg:

    1. a)

      Teile der Gemeinden Hohnstorf (Elbe), Echem, Scharnebeck, Hittbergen, Lüdersburg und Rullstorf

      - Samtgemeinde Scharnebeck -,

    2. b)

      Teile der Stadt Bleckede,

    3. c)

      Teile der Gemeinde Neetze

      - Samtgemeinde Ostheide -,

    4. d)

      die Gemeinde Amt Neuhaus,

    5. e)

      Teile der Gemeinde Tosterglope

      - Samtgemeinde Dahlenburg -.