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§ 41 NElbtBRG - Übergangsregelungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

(1) Pachtverhältnisse bleiben von den Vorschriften des § 21 Abs. 2 und 4 bis 6 bis zum Ende der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes vereinbarten Vertragsdauer unberührt.

(2) Die erstmalige Bestimmung der Ufer- und Gewässerbereiche im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 1 nach § 16 Abs. 5 erfolgt innerhalb von drei Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes. Bis zur Bestimmung bleibt die Benutzung im derzeitigen Umfang erlaubt.