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  • ab 23.11.2002 (aktuelle Fassung)

§ 24 NElbtBRG - Bericht der Landesregierung

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Die Landesregierung unterrichtet den Landtag nach Anhörung der in § 2 genannten Landkreise und des Biosphärenreservatsbeirats alle fünf Jahre, erstmals fünf Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, über die Entwicklung des Biosphärenreservats; der Bericht soll insbesondere berücksichtigen

  1. 1.
    wesentliche Veränderungen des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der sozio-ökonomischen Lage,
  2. 2.
    Hinweise auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur,
  3. 3.
    Anregungen aus dem Gebiet zur Fortschreibung der Gebietsgliederung.