§ 28 NElbtBRG - Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
- Amtliche Abkürzung
- NElbtBRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
Die Biosphärenreservatsverwaltung und die in § 2 genannten Landkreise und Gemeinden fördern die Erprobung und Umsetzung von Handlungsformen, in denen die örtliche Bevölkerung, die an der Nutzung des Biosphärenreservats Interessierten sowie weitere Träger der ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklung mit den Naturschutzbehörden und den im Biosphärenreservat tätigen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Land Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen, die nach ihrer Satzung landesweit tätig sind, zusammenwirken können.