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  • ab 23.11.2002 (aktuelle Fassung)

§ 7 NElbtBRG - Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils C

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

(1) Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils C ist die Erhaltung und Entwicklung

  1. 1.

    der naturbetonten Kulturlandschaft, weil sie

    1. a)

      schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder wild lebender Tiere eine Lebensstätte bietet oder künftig bieten soll,

    2. b)

      für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung ist oder

    3. c)

      sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnet,

  2. 2.

    naturnaher Standortverhältnisse, insbesondere im Hinblick auf den Boden sowie auf den Wasserhaushalt, einschließlich der Hochwasserdynamik der Elbe und ihrer Nebenflüsse,

  3. 3.

    der charakteristischen Lebensräume und Lebensraumkomplexe mit ihren jeweiligen Werten und Funktionen,

  4. 4.

    der charakteristischen Landschaftsbestandteile, soweit sie

    1. a)

      als einzelne Naturschöpfungen für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von Bedeutung sind oder

    2. b)

      das Landschaftsbild beleben oder gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beitragen oder das Kleinklima verbessern oder schädliche Einwirkungen abwehren,

  5. 5.

    der schutzbedürftigen wild wachsenden Pflanzenarten und wild lebenden Tierarten und ihrer Lebensgemeinschaften, einschließlich der räumlich-funktionalen Beziehungen innerhalb und zwischen deren Vorkommen und Beständen.

(2) Die Biosphärenreservatsverwaltung bestimmt Flächen, die im Gebietsteil C des Biosphärenreservats liegen und sich im Eigentum des Landes befinden, zu Naturdynamikbereichen. Naturdynamikbereiche sind für das Biosphärenreservat beispielhafte Lebensräume, in denen ein möglichst ungestörter Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet wird. Mindestens 3 vom Hundert der Fläche des Biosphärenreservats sind zu Naturdynamikbereichen zu bestimmen.